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Alterseinkünftegesetz
Drei-Schichten-Modell
Die (gesetzliche, betriebliche und private) Altersvorsorge wurde 2005 grundlegend.
Mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) haben sich die Rahmenbedingungen für die Altersvorsorge
gewandelt (Steuerfreiheit der Aufwendungen und nachgelagerte Besteuerung der Alterseinkünfte).
Die Neuregelung bietet attraktive Möglichkeiten im Rahmen der privaten (Basisrente) und der
betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionszusage etc).
Das Einkommensteuerrecht wurde im Hinblick auf die Alterseinkünfte 2005 geändert.
Die Vorsorgevarianten werden nun in 3 Bereiche eingeteilt (Drei-Schichten-Modell),
die steuerlich unterschiedlich gefördert werden:
1. Schicht = Basisversorgung:
* gesetzliche Rentenversicherung
* berufsständische Versicherung
* Beamtenversorgung
* BasisRente (RürupRente) (nicht nur für Selbständige geeignet)
Die Basisversorgung dient der lebenslangen Absicherung (Rente).
2. Schicht = Zusatzversorgung:
* betriebliche Altersversorgung (bAV) mit 5 Durchführungswegen.
* RiesterRente (i.d.R. für Selbständige nicht geeignet)
Die Zusatzversorgung wird staatlich gefördert (Sonderausgaben/Zulagen).
3. Schicht = Kapitalanlageprodukte:
* PrivatRente (ohne Rürup)
* Kapital-Lebensversicherung
* Investmentfonds
Die 3.Schicht wird steuerlich nicht mehr direkt gefördert.
Somit bestehen keine einschränkenden Vorgaben.
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Die private Altersvorsorge ist in erster Linie Geldanlage. Durch Trennung
von Versicherung und Geldanlage erhalten Sie eine höhere Rendite u. mehr Flexibilität.
Private Altersvorsorge muss sein, um im Alter gut leben zu können. Die gesetzlichen Renten sinken real.
Sie brauchen Ihren persönlichen AltersMix. Legen Sie nicht alle Eier in ein Nest. Ihre Vermögensbildung
sollte bei Beginn Ihres Ruhestandes abgeschlossen sein. Sie brauchen Ihre individuelle Altersversorgung.