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Pensionskasse
ein Weg der betriebl. Altersvorsorge
 
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wurde mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) neu geregelt. DerDurchführungsweg Pensionskasse ist für viele Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter interessant geworden, um eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen.
Das Alterseinkünftegesetz beendete die Sonderförderung der Direktversicherung. Paragraph 40b EStG lief zum Jahresende 2004 für Neuverträge aus (Ende der Pauschalversteuerung und der steuerfreien Kapitalauszahlung).
Die neue Direktversicherung (ab 2005) wurde in die betriebliche Altersvorsorge eingebunden. Sie sollten in Zukunft Ihre Aufmerksamkeit auch auf die anderen Durchführungswege der bAV richten, z.B. auf die Pensionskasse.
 
 
Eigenschaften der Pensionskasse:
* rechtliche selbständige Versorgungeinrichtung
* keine Pensionssicherungsverein-Beiträge (PSV)
* einfache Handhabung (ähnlich Direktversicherung)
* Beiträge bis 4% des Gehaltes steuerfrei
* nachgelagerte Besteuerung der Rentenleistung
* Arbeitgeberbeiträge sozialversicherungsfrei
* Arbeitnehmerbeiträge sozialversicherungsfrei
Pensionskassen bieten ähnliche Leistungen wie Direktversicherungen, meist in Form von lebenslangen Renten. Auch die Absicherung von Invalidität und Hinterbliebenenschutz ist möglich. Die Pensionskasse übernimmt die Verwaltung der Betriebsrente in der Anspar- und Auszahlphase. Der Arbeitgeber führt lediglich die Beiträge ab.
Zahlt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer Beiträge an eine Pensionskasse, gehören diese Beiträge zum Arbeitslohn, sind aber bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Versorgungsleistungen unterliegen in voller Höhe der Besteuerung (nachgelagerte Besteuerung). Der steuerfreie Betrag kann um 1.800 € aufgestockt werden, wenn keine Beiträge nach § 40b EStG pauschal versteuert wurden.
 
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