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RiesterRente
wenn Ihre Föderquote hoch ist
 
Die RiesterRente wird vom Staat durch Zulagen bzw. Steuerersparniss gefördert. Besonders profitieren davon Angestellte mit geringem Verdienst und vielen Kindern. Die RiesterRente gibt es ab 2002. Seit 2005 reicht ein Dauerantrag für die jährliche staatliche Zulage. Wegen der Kombination aus staatlichen Zulagen und Sonderausgabenabzug werden die Beiträge der RiesterRente de facto aus unversteuertem Einkommen aufgebracht. Dafür werden die Rentenzahlungen besteuert(nachgelagerte Besteuerung). Ermitteln Sie Ihre Förderquote bevor Sie einen entsprechenden Vertrag abschliessen. Ab 2008 können Pflichtversicherte bis 4% ihres Bruttoverdienstes in zertifizierte Anlageprodukte anlegen. (Damit ist die Riester-Treppe ausgehend von 1% beim Maximum von 4% angelangt).
Die RiesterFörderung kann es für private oder betriebliche Altersvorsorge geben. Als Faustregel gilt: Wenn Sie wenig verdienen und viele Kinder haben ist die staatliche Förderquote hoch. Überlegen Sie, ob Sie ein zertifiziertes Produkt mit RiesterFörderung (etwas Sicherheit aber geringerer Ertrag wegen Bürokratie und staatlicher Auflagen) oder ein konventionelles Produkt mit höherem Ertrag und mehr Anlagefreiheit wollen. Die RiesterRente kann bei Pensionsbeginn nicht kapitalisiert werden und darf auch nicht ins Ausland. Ferner ist die Rente bei Bezug steuerpflichtig. Auch wenn nur einer der Ehepartner zum berechtigten Personenkreis gehört können beide die Förderung erhalten, wenn jeder Ehegatte einen Vertrag abschliesst. Anspruch auf Förderung haben pflichtversicherte Angestellte, aber nicht Selbständige, es sei denn der Ehepartner ist förderungsfähig.
Die Unterschiede zu anderen Altersvorsorgeprodukten (PrivatRente,   AktienFonds, RürupRente, etc) sind deutlich. Riester-Produkte bieten staatliche Zulagen und ggf. Steuervorteile während der Ansparzeit, sind jedoch nicht frei in der Wahl der Anlage.
Bleibt die Frage: Riester, Rürup oder was?  Sie müssen die Höhe Ihrer persönlichen Förderquote ermitteln und die Eigenarten der RiesterFörderung beachten. Riester greift ab 2008 in voller Höhe. RiesterFörderung (10a EStG) kann es für die private oder betriebliche Altersvorsorge geben. Die Pauschalbesteuerung der Direktversicherung (§40b ESTG) gibt es nur noch für Vertragsbeginn bis 2004. Für die neue Direktversicherung (ab 2005) gilt §3 Nr.63 EStG (bAV betriebliche Altersvorsorge).
 
KÖSTER WIRTSCHAFTSBERATUNG
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