RiesterRente
wenn Ihre Föderquote hoch ist
Die RiesterRente wird vom Staat durch Zulagen bzw. Steuerersparniss gefördert.
Besonders profitieren davon Angestellte mit geringem Verdienst und vielen Kindern.
Die RiesterRente gibt es ab 2002. Seit 2005 reicht ein Dauerantrag für die jährliche
staatliche Zulage. Wegen der Kombination aus staatlichen Zulagen und Sonderausgabenabzug
werden die Beiträge der RiesterRente de facto aus unversteuertem Einkommen aufgebracht.
Dafür werden die Rentenzahlungen besteuert(nachgelagerte Besteuerung). Ermitteln
Sie Ihre Förderquote bevor Sie einen entsprechenden Vertrag abschliessen. Ab 2008
können Pflichtversicherte bis 4% ihres Bruttoverdienstes in zertifizierte Anlageprodukte
anlegen. (Damit ist die Riester-Treppe ausgehend von 1% beim Maximum von 4% angelangt).
Die RiesterFörderung kann es für private oder betriebliche Altersvorsorge geben.
Als Faustregel gilt: Wenn Sie wenig verdienen und viele Kinder haben ist die staatliche
Förderquote hoch. Überlegen Sie, ob
Sie ein zertifiziertes Produkt mit RiesterFörderung (etwas Sicherheit aber geringerer
Ertrag wegen Bürokratie und staatlicher Auflagen) oder ein konventionelles Produkt mit
höherem Ertrag und mehr Anlagefreiheit wollen. Die RiesterRente kann bei Pensionsbeginn
nicht kapitalisiert werden und darf auch nicht ins Ausland. Ferner ist die Rente bei Bezug
steuerpflichtig. Auch wenn nur einer der Ehepartner zum berechtigten Personenkreis gehört
können beide die Förderung erhalten, wenn jeder Ehegatte einen Vertrag abschliesst.
Anspruch auf Förderung haben pflichtversicherte Angestellte, aber nicht Selbständige,
es sei denn der Ehepartner ist förderungsfähig.
Die Unterschiede zu anderen Altersvorsorgeprodukten (
PrivatRente,
AktienFonds,
RürupRente, etc)
sind deutlich. Riester-Produkte bieten staatliche Zulagen und ggf. Steuervorteile während
der Ansparzeit, sind jedoch nicht frei in der Wahl der Anlage.
Bleibt die Frage: Riester, Rürup oder was? Sie müssen die Höhe Ihrer
persönlichen Förderquote ermitteln und die Eigenarten der RiesterFörderung beachten.
Riester greift ab 2008 in voller Höhe. RiesterFörderung (10a EStG) kann es für die private
oder betriebliche Altersvorsorge geben. Die Pauschalbesteuerung der
Direktversicherung
(§40b ESTG) gibt es nur noch für Vertragsbeginn bis 2004. Für die neue Direktversicherung (ab 2005)
gilt §3 Nr.63 EStG (bAV betriebliche Altersvorsorge).